AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der
Schoch & Siege Papierverarbeitungs-GmbH

  1. Allgemeines
    1. Lieferungen und Leistungen der Schoch & Siege Papierverarbeitungs-GmbH (nachfolgend „SCHOCH & SIEGE“ oder „wir“ genannt) erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen in ihrer bei Vertragschluß aktuellen Fassung.
    2. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die mit uns in Geschäftsbeziehung treten und dabei in Ausübung ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen sind alle Unternehmer, die von SCHOCH & SIEGE Lieferungen oder Leistungen erhalten.
    3. Abweichenden Geschäftsbedingungen und Vertragsangeboten des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil.
  2. Leistungsgegenstand und Vertragsschluss
    1. Gegenstand der Lieferung oder Leistung sind die von uns angebotenen und vom Kunden bestellten Waren und/oder Leistungen. Sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich anders bezeichnet, beziehen sich Ausführungen und Preise auf die jeweils angebotenen Artikel, nicht jedoch auf eventuell mit den Artikeln z.B. im Katalog abgebildetes Zubehör oder Dekorationen. Abweichungen von Standardausführungen sind nur verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Übernahme einer Garantie (insbesondere einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie) bedarf der schriftlichen Vereinbarung unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“.
    2. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertragsschluß erfolgt durch die Annahme der Bestellung durch uns. Die Annahme kann elektronisch, schriftlich, fernschriftlich oder durch Ausführung der Bestellung erfolgen. Ist die Bestellung als Angebot zum Vertragsschluß zu qualifizieren, so können wir dies innerhalb von 2 Wochen annehmen.
    3. Handelsübliche oder geringe, technisch unvermeidliche Abweichungen der Liefergegenstände sowie geringfügige material- und fertigungsbedingte Abweichungen von Abbildungen des Bestellgegenstandes können nicht als Mangel beanstandet werden, sofern die Abweichung für den Kunden zumutbar ist.
  3. Leistungsort und Leistungszeit
    1. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgen Transporte nur im Auftrag und auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
    2. Terminvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Etwaig vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Bestätigung der Frist durch SCHOCH & SIEGE.
    3. Falls wir ohne eigenes Verschulden nicht zur Lieferung der bestellten Ware in der Lage sein sollten, weil unser Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nur dann, wenn wir mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen und die Nichtlieferung auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten haben. In einem solchen Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, daß die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden erstatten wir unverzüglich zurück.
    4. Teillieferungen und Teilleistungen sind im Rahmen des Zumutbaren zulässig. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten tragen wir, soweit nicht der Kunde die Teillieferung gewünscht hat. Wir geraten nicht in Verzug bei Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks etc., gleich ob dieses in unserem eigenen Betrieb oder dem unserer Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten sowie bei witterungsbedingten Lieferverzögerungen.
    5. Bei nicht von uns zu vertretenden Liefer- und Leistungsverzögerungen können wir die Lieferung bzw. Leistung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Wochen herauszuschieben. Wir werden den Kunden im Falle einer solchen Verzögerung unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen. Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs haben Kaufleute unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag..
  4. Mängelhaftung
    1. Bei Mängeln der von uns gelieferten Waren hat der Kunde zunächst das Recht auf kostenlose Nacherfüllung. Nach unserer Wahl werden wir mangelhafte Ware reparieren (Nachbesserung) ganz oder teilweise gegen mangelfreie Ware austauschen (Nachlieferung). Schlagen zwei Versuche der Mängelbeseitigung fehl oder gelingt die Mängelbeseitigung nicht innerhalb angemessener Frist, so kann der Kunde die Rückgängigmachung des Kaufes oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
    2. Mängelansprüche setzen eine unverzügliche Prüfung der Ware nach Erhalt durch den Kunden und eine unverzügliche schriftliche Mängelanzeige voraus. Die Mängelanzeige hat innerhalb einer Frist von einer Woche ab Übergabe der Ware an den Empfänger bei uns einzugehen. Bei verspäteter Mängelrüge sind Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln, welche bei ordnungsgemäßer Prüfung festzustellen gewesen wären, ausgeschlossen.
    3. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche für von uns gelieferte Sachen ein (1) Jahr, soweit wir nicht gesetzlich zwingend für längere Dauer zu haften haben (insbesondere für etwaige Garantieansprüche).
  5. Sonstige Haftung
    1. Für Schadenersatzansprüche (z.B. aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß) haften wir, wenn und soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder ein Verstoß gegen vertragswesentliche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von entscheidender Bedeutung sind („Kardinalpflichten“), vorliegt.
    2. Im Übrigen ist die Haftung von SCHOCH & SIEGE ausgeschlossen. SCHOCH & SIEGE haftet nicht für entgangenen Gewinn.
    3. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen Vorsatz, etwaig übernommene Garantien sowie für die Haftung wegen Schäden am Körper, am Leben oder der Gesundheit oder die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit unsere Haftung aufgrund der vorstehenden Regelungen eingeschränkt oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Haftung unserer Angestellten, Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen.
    4. Der Kunde haftet uns gegenüber dafür, dass vom Kunden gelieferte Vorlagen und deren Umsetzung im Kundenwunsch durch uns keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde hält uns insoweit von durch eine Verletzung Rechter Dritter entstehenden Kosten (insbesondere auch angemessene Kosten der Rechtverteidigung) frei, sofern wir den Kunden über eine Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich schriftlich informiert haben.
  6. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, gilt für unsere Lieferungen und Leistungen die zum Bestellzeitpunkt gültige Preisliste von SCHOCH & SIEGE. Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht gesondert ausgewiesen, zuzüglich der gesetzli-chen Umsatzsteuer und Versandkosten. Preise und Angebote sind unverbindlich, solange sie von uns als verbindlich gekennzeichnet oder Vertragsbestandteil geworden sind.
    2. Vorbehaltlich gesonderter schriftlicher Vereinbarung liefern wir ausschließlich gegen Vorkasse nach Rechnungstellung.
    3. Wir sind bei der Wahl des Warentransports frei, wenn nicht eine bestimmte Versandart mit dem Kunden vereinbart ist. Es gelten die Transport- und Verpackungskosten von SCHOCH & SIEGE, die wir dem Kunden im Rahmen der Bestellungsannahme mitgeteilt haben. Die Versandkosten der Ware zum Kunden trägt – soweit nicht eine Ersatzlieferung für fehlerhafte oder fehlgelieferte Ware vorliegt – der Kunde, sofern nicht mit uns im Einzelfall anders vereinbart.
    4. Zahlungen sind von Kunden innerhalb von 5 Kalendertagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung durch den Kunden und Rechnungsstellung zu leisten. Abweichende Zahlungsziele bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
    5. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in der Höhe zu berechnen, die Banken jeweils für ungesicherte Kredite fordern. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte können von dem Kunden nicht geltend gemacht werden.
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises und bis zur Tilgung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung entstandener Forderungen unser Eigentum.
    2. Für den Fall, daß der Kunde die Vorbehaltsware zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, gelten wir als Hersteller im Sinne von § 950 BGB. Wir erwerben Eigentum in dem Umfang, der dem Wert des Kaufgegenstandes entspricht. Führt nach den gesetzlichen Bestimmungen die Verbindung, Vermischung oder Vermengung zur Begründung von Alleineigentum auf Seiten des Kunden, so überträgt er bereits bei Abschluß des Kaufvertrages seinen Eigentumsanteil auf uns. Wir erhalten hierdurch Miteigentum in der Höhe, die sich nach dem Verhältnis des Wertumfangs der Vorbehaltsware hinsichtlich der neu hergestellten Hauptsache bemisst. Der Kunde erklärt sich gleichzeitig zur unentgeltlichen Verwahrung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Sache bereit.
    3. Dem Kunden steht die Befugnis zu, die von uns gelieferte Sache oder das unter ihrer Verwendung hergestellte Erzeugnis im ordnungsgemäßen Geschäftsgang an Dritte weiterzuveräußern. Der Kunde tritt bereits bei Vertragsabschluß alle hieraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an uns ab, bleibt jedoch zur Einziehung berechtigt, solange er sich nicht in Verzug befindet. Das Recht zur Weiterveräußerung und die Einzugsermächtigung erlöschen im Zeitpunkt der Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung des Konkurses sowie der Einleitung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens.
    4. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. Forderung vor vollständiger Begleichung aller bisherigen Verbindlichkeiten ist dem Kunden untersagt. Sollte die bereits gelieferte, aber noch in unserem Eigentum stehende Kaufsache oder sollten die im voraus abgetretenen Rechte Gegenstand einer Zwangsvollstreckung werden, hat der Kunde die Verpflichtung, uns die getroffene Maßnahme unter Beifügung entsprechender Unterlagen unverzüglich mitzuteilen.
    5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
    6. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
    7. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  8. Sicherheitshinweise
    1. Der Kunde ist verpflichtet, die nachstehenden Sicherheitshinweise einzuhalten und ihre Einhaltung seinerseits mit seinen Abnehmern entsprechend dieser Abrede zu vereinbaren:WICHTIGER HINWEIS: KERZEN VERURSACHEN BRAND- UND VERBRENNUNGSGEFAHR. Brennende Kerzen sind offenes Feuer. Nie unbeaufsichtigt BRENNEN lassen! Entflammbare Gegenstände und Substanzen, Kinder, Haustiere und in ihrer Wahrnehmung beeinträchtigte Personen fernhalten! Geeignete Löschmittel griffbereit halten! LATERNE stets kippsicher auf waagerechten, nicht brennbaren Untergrund stellen. Kerze immer senkrecht, gerade und zentriert in die Laterne stellen. Nur unbeschädigte Laternen verwenden. Die Laterne nicht bewegen, solange die Kerze brennt oder noch heiss ist. FÜR AUSREICHENDE RAUMBELÜFTUNG SORGEN! FÜR DIE EINHALTUNG DIESER SICHERHEITSHINWEISE IST ALLEIN DER KUNDE VERANTWORTLICH.
    2. Für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen (insbesondere Sicherheitsbestimmungen), für den Vertrieb unserer Produkte im Land des Kunden und in Empfängerländern des Weitervertriebs durch den Kunden ist der Kunde verpflichtet und verantwortlich.
    3. Warnhinweise dürfen nicht aus der Verpackung entfernt werden. Weitervertrieb unserer Produkte ohne Warnhinweis ist untersagt.
  9. Muster und Werbematerial
    1. Wir können den Kunden nach eigenem Ermessen beim Vertrieb der bei uns bezogenen Waren unterstützen. Sofern wir dem Kunden unentgeltlich oder nur gegen eine Schutzgebühr Muster- und Werbematerial (z.B. Muster, Informationsmaterial, Kataloge) zur Verfügung stellen, verbleibt das Eigentum daran bei uns. Zurückbehaltungsrechte des Kunden an solchem Material sind ausgeschlossen. Eine zweckwidrige Verwendung, insbesondere zur Präsentation anderer als der von uns bezogenen Waren ist ausdrücklich untersagt.
  10. Schutzrechte und Warenpräsentation
    1. Die von uns verwendeten Marken, Muster, Grafiken, Logos, Fotografien, Animationen, Sounds, Texte, Videos usw. sind das geistige Eigentum der jeweiligen Inhaber und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Berechtigten genutzt, vervielfältigt oder dargestellt werden. Es ist dem Kunden untersagt, Internet-Domains oder Marken mit Marken oder Namen der von uns geführten Unternehmen oder Produkte anzumelden. Der Kunde verpflichtet sich, Nachahmungen unserer Produkte weder zu erwerben noch herzustellen oder herstellen zu lassen.
  11. Anwendbares Recht
    1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt, auch wenn dieser seinen Firmensitz im Ausland hat, deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten beider Parteien ist der Sitz der Verkäuferin.

Stand: 01.01.2013